Ende der Maskenpflich in Praxen

 

06.04.2023

 

Morgen fällt die Maskenpflicht für Besucher*innen in Arztpraxen. Für Personal galt sie schon seit Oktober 2022 nicht mehr, wir haben dennoch weiterhin zu Ihrem und unserem Schutz dauerhaft FFP2-Masken getragen.

Wir möchten, dass sich in unserer Praxis alle Patientinnen und Patienten, auch solche, die aufgrund von Vorerkrankungen ein höheres Risiko haben, sicher fühlen können und trennen daher weiterhin die Infektsprechstunde von allen anderen Beratungsanlässen. Dies hat sich während der Pandemie bewährt und selbst wenn Covid irgendwann kein relevantes Thema mehr sein sollte, sind wir der Meinung, dass man sich in einer Arztpraxis, die man "gesund" aufgrund von verschiendensten Anlässen aufsucht, nicht mit einer Magen-Darm-Grippe oder einem Erkältungsinfekt infizieren sollte.

 

Darüber hinaus werden wir die Maskenpflicht während der Infektsprechstunde qua Hausrecht zunächst beibehalten - zumindest, bis es warm genug ist, um die Fenster in der Praxis dauerhaft geöffnet zu haben. 
Hierbei geht es nicht nur um den Schutz unserer Patientinnen und Patienten, sondern auch um unsere Gesundheit und letztlich, auch in Ihrem Interesse, unsere Arbeitsfähigkeit. Wie Sie sicher wissen ist die hausärztliche Versorgung in Worms ohnehin bereits sehr knapp (11 freie Hausarztsitze aktuell), wir möchten gerne bestmöglich für Sie da sein, und das ist mit krankheitsbedingtn Personalausfällen nur eingeschränkt möglich.


Ende der telefonischen Krankschreibung

02.04.2023

 

Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wegen eines Atemwegsinfekts endet zum 31.03.2023. 

Eine Ausnahme gibt es, wenn eine Erkrankung besteht, welche mit behördlicher Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung einhergeht, dies wäre aktuell bspw. bei Affenpocken der Fall.


Neuer Impfstoff gegen Omikron und neue Impfempfehlungen

03.11.2022

 

Wie viele unserer Patient*innen bereits wissen, verimpfen wir seit einigen Wochen für Auffrischimpfungen gegen SARS-CoV-2 den neuen Impfstoff von BioNTech/Pfizer, welcher an die Variante Omikron BA4/5 angepasst ist, die aktuell bei uns noch den Großteil der Infektionen ausmacht.

Alle Details zu den aktuellen Empfehlungen bzgl. der Impfung finden Sie ausführlich auf der Seite des RKI unter diesem link zusammengefasst. 


Update zur Impfung gegen SARS-CoV-2

12.03.2022

 

Die Nachfragen zur vierten Immunisierung/Impfung häufen sich, daher hier das Wichtigste für Sie kurz zusammengefasst:

 

Empfehlung einer vierten Impfung von der StIKo für

  • Personen ab 70 Jahren
  • Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von Pflegeeinrichtungen
  • Mitarbeiter*innen medizinischer Einrichtungen, insbesondere bei direktem Patientenkontakt
  • Personen mit Immunschwäche oder Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf

Die vierte Impfung wird bei einem Alter über 70 Jahren ab 3 Monate, bei unter 70 Jährigen ab 6 Monate nach der dritten Impfung empfohlen. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist als Immunisierung zu werten und ersetzt somit eine Impfung, wer also bspw. nach drei Impfungen eine Infektion durchgemacht hat benötigt keine vierte Impfung.

 


"Booster"-Impfungen jetzt ab 3 Monate nach der zweiten Impfung

21.12.2021

 

Heute wurde die neue Empfehlung der StIKo veröffentlicht, nach welcher die dritte Impfung bereits ab 3 Monate nach der zweiten Impfung empfohlen wird. 

Da wir uns an der aktuellen Studienlage orientieren und nicht auf die StIKo-Empfehlungen warten haben wir bereits zuvor unseren Patienten die dritte Impfung vor Ablauf der sechs Monate angeboten, freuen uns aber sehr, dass die Empfehlung nun offiziell vorliegt. 

Hintergrund ist die geringe Immunität nach nur zwei Impfungen gegenüber der Omikron-Variante. Selbst mit drei Impfungen sind hier noch Durchbruchsinfektionen zu erwarten, allerdings ist der Schutz im Vergleich zu zwei Impfungen nach dem "Booster" deutlich höher, weswegen wir all unseren Patienten eine dritte Impfung empfehlen. Auf einen aktualisierten Impfstoff gegen Omikron zu warten ist leider nicht sinnvoll, da dieser, wenn überhaupt, vermutlich erst im Frühling 2022 vorliegen wird und Omikron bei einer Verdopplungszeit von nur ca. 2 Tagen bis dahin die meisten unzureichend oder gar nicht immunisierten Personen infiziert haben dürfte.


Lieferengpass Biontech/Pfizer ab Ende November

29.11.2021

 

Wie Viele von Ihnen sicher bereits in der Presse oder auf unserer facebook-Seite gelesen haben, wurde die Liefermenge des Impfstoffs Comirnaty® des Herstellers Biontech/Pfizer ab dieser Woche drastisch begrenzt. 

Stattdessen können wir als Alternative den Impfstoff Spikevax® von Moderna bestellen, der auch ein mRNA-Impfstoff ist und mindestenes ebenso effektiv wie der Impfstoff von Biontech. Im Hinblick auf die Booster-Impfungen gibt es Hinweise, dass Spikevax® hier Comirnaty® sogar etwas überlegen sein könnte.

 

Dies ist eine politische Entscheidung des Gesundheitsministers, auf die wir keinen Einfluss haben.

 

Wir haben bereits jetzt bis Februar weit mehr Impftermine vereinbart, als die begrenzte Liefermenge abdeckt. Der Impfstoff von Moderna ist aufgrund des allenfalls minimal erhöhten Myokarditisrisikos, am ehesten bedingt durch die etwas höhere Dosierung im Vergleich zu Comirnaty®, für bestimmte Personengruppen nicht empfohlen.

 

Das hat zur Folge, dass bis auf Weiteres nur noch folgende Personengruppen den Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer bei uns erhalten werden:

  • schwangere und stillende Frauen
  • Personen unter 30 Jahren, einschließlich Kindern und Jugendlichen 
  • Zweitimpfungen nach Erstimpfung mit Comirnaty®
  • Boosterimpfung nach der Kombination von Astra Zeneca und Biontech

Ob wir dies all den genannten Personengruppen zum geplanten Termin anbieten können, bleibt offen. Wir versuchen alles, um dies zu ermöglichen. Alle anderen Personen erhalten zur Erst- bzw. Boosterimpfung den Impfstoff Spikevax® von Moderna. Wir wurden von dieser Neuerung genauso überrascht, wie Sie. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls es zu längeren Wartezeiten kommen sollte. Die Umstellung ist für uns mit einem katastrophalen Mehraufwand verbunden, den wir nur auf uns nehmen, weil wir uns Ihnen verpflichtet fühlen und niemandem die Möglichkeit des Impfschutzes vorenthalten möchten.

 

Aber wir werden keine Zeit für langwierige Diskussionen haben. Es gibt keine Impfstoffwahl. Wir werden keine Biontech-Dosis einem Jugendlichen vorenthalten um damit Personen zu impfen, für die Moderna gleichwertig ist. Wir sind dafür nicht verantwortlich und versuchen nur einmal mehr, allen irgendwie gerecht zu werden und baden das politische Versagen aus. 

Wenn Sie Ihrem (nachvollziehbaren) Ärger über die plötzliche Änderung des Impfstoffs Luft machen möchten wenden Sie sich dafür bitte an die zuständigen politischen Stellen.

 

Aus medizinischer Sicht stellt der Impfstoff von Moderna keinen Nachteil dar. Wir raten daher weiterhin dringend zur Impfung, unabhängig davon, ob mit Comirnaty® oder Spikevax®, beide bieten Ihnen einen hervorragenden Schutz. 


Impfungen gegen SARS-CoV-2

07.10.2021

 

Nachdem die Impfzentren nun geschlossen haben bieten wir wieder Impfungen gegen SARS-CoV-2 in unserer Praxis an.

Wir verimpfen dabei den Impfstoff von Biontech/Pfizer (Comirnaty®), Termine können gerne telefonisch vereinbart werden.

 

Nach den ersten beiden Impfdosen im Abstand von 3-6 Wochen empfiehlt die StIKo eine dritte Impfung (Booster) 6 Monate nach der zweiten Impfung für folgenden Personenkreis:

  • Menschen die älter als 70 Jahre sind
  • Immunsupprimierte
  • Patienten unter Chemotherapie oder mit chronischer Niereninsuffizienz

Wir orientieren uns nicht an der StIKo, sondern an der aktuellen Studienlage. Diese zeigt, dass die dritte Impfung bei ALLEN Personen das Infektionsrisiko im Vergleich zu zwei Impfungen nichmals deutlich reduziert.

Daher bieten wir die dritte Impfung nach 6 Monaten allen Personen ab 18 Jahren an.

 

Besonderheit Johnson&Johnson:

Aufgrund der gehäuften Impfdurchbrüche nach einmaliger Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson wird diesen Personen bereits ab vier Wochen nach der Johnson-Impfung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

 

Da einige Kollegen keine Impfungen in ihren Praxen durchführen und viele bisher ungeimpfte Personen keinen festen Hausarzt haben, richtet sich unser Angebot auch an Personen, die nicht hausärztlich von uns betreut werden. Das ist jedoch abhängig von der Auslastung unserer Praxis, bei fehlenden Kapazitäten erhalten zunächst unsere Patienten Impftermine.


Zunächst keine CoV-Impfungen mehr in unserer Praxis

05.08.2021

 

Da nun endlich genug Impfstoff verfügbar ist und ab sofort für alle Personen, auch für Minderjährige ab 12 Jahren, die Möglichkeit besteht sich ohne Termin im Impfzentrum in Worms impfen zu lassen werden wir das Impfen in der Praxis vorübergehend einstellen. Der organisatorische Aufwand für die Praxis war immens und zuletzt durch kurzfristige Absagen von Terminen oder kommentarloses Nicht-Erscheinen von Patienten noch zunehmend.

Wir empfehlen weiterhin dringend die Impfung für alle Personen ab 12 Jahren und hoffen auf baldige Zulassung eines Impfstoffes für jüngere Kinder. Wenn Sie Fragen zur Impfung haben beraten wir Sie gerne.

Die bereits geplanten Zweitimpfungen in der ersten Septemberwoche werden natürlich wie vereinbart durchgeführt.


Update zur Corona-Impfung in der Praxis

            07.05.2021

 

Wir führen weiterhin unsere Warteliste für die Corona-Impfung bei uns in der Praxis. Allerdings umfasst diese zum jetzigen Zeitpunkt ca. 400 Patienten und wir bekommen weiterhin viel zu wenig Impfstoff geliefert, so dass die Liste stetig länger, nicht kürzer, wird. Darüber hinaus ist unser Telefon wegen der unzähligen Anrufe bezüglich der Impfung völlig überlastet und akut erkrankte Patienten können uns aufgrund dessen nicht erreichen.

Wir bitten daher dringend darum, bezüglich der Impfung nicht in der Praxis anzurufen, schreiben Sie uns gerne eine e.mail, wie unten ausführlich erläutert. Und bitte melden Sie sich unbedingt auch im Impfzentrum an, es ist leider sehr wahrscheinlich, dass Sie dort früher einen Impftermin bekommen werden.

 

Außerdem weisen wir an dieser Stelle explizit darauf hin, dass auch bei uns in der Praxis der Impfstoff nicht ausgesucht werden kann, ebensowenig wie der Abstand zur zweiten Impfung. Wir halten uns an den jeweils aktuellen Stand der Forschung und impfen dementsprechend. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis jedes Einzelnen, schnell vollständig geimpft zu sein, werden wir keine Kompromisse im Hinblick darauf machen, was medizinisch sinnvoll ist.


Impfstart in den Hausarztpraxen im April

Ab April sollen die Hausärzte mit Impfstoff gegen SARS-CoV-2 beliefert werden. Die Lieferungen erfolgen zunächst wöchentlich in begrenzter Stückzahl.

Wir nehmen ab sofort Anmeldungen unserer Patienten für die Corona-Impfung in unserer Praxis entgegen. Bitte schreiben Sie hierzu eine e.mail mit Ihrem vollen Namen, Geburtsdatum und Telefonnummer an: 

 

ha-praxis-ludwigsplatz@web.de

 

Wenn bei Ihnen Gründe für eine höhere Priorisierung vorliegen als Ihr Alter und Ihre Vorerkrankungen (berufliche Risiken, enge Kontaktperson von schwangeren oder pflegebedürftigen Menschen o. ä.) nennen Sie diese bitte ebenfalls in Ihrer email und bringen Sie die entsprechenden Nachweise zum Impftermin mit.

 

Wir werden dann eine Warteliste erstellen, die wir schnellstmöglich gemäß der Priorisierung der Corona-Impfverordnung abarbeiten.

Die Terminzusagen werden wir jeweils zu Beginn einer Woche, voraussichtlich dienstags, telefonisch oder via email kommunizieren. Zu diesem Zeitpunkt können wir Ihnen dann auch mitteilen, welchen Impfstoff wir Ihnen anbieten können. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass ALLE aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoffe einen sicheren Schutz vor schweren Verläufen von Covid-19 bieten und das Risiko von eventuell und allenfalls sehr selten auftretenden Nebenwirkungen im Vergleich zu den Risiken einer Erkrankung an Covid-19 gering sind. Gemäß der aktuellen Empfehlung der StIKo werden wir Menschen unter 60 Jahren aufgrund des ungünstigeren Risiko-Nutzen-Verhältnisses zunächst nicht mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen. 

Eine Impfreaktion (Fieber, Schüttelfrost, Gliederschmerzen) ist Ausdruck der erwünschten Immunrekation und kann nach allen Impfstoffen auftreten.

 

Bitte bringen Sie zum Impftermin Ihre Versichertenkarte und Ihren Impfpass mit.

 

Den Termin für die Zweitimpfung werden wir am Tag der Impfung in der Praxis vereinbaren, es ist laut KBV sichergestellt, dass der gleiche Impfstoff im korrekten Intervall für Sie zur Verfügung stehen wird.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie dringend darum, diesen rechtzeitig abzusagen, denn die Impfungen sind zum aktuellen Zeitpunkt mit der unklaren Impfstoffverfügbarkeit, der schwierigen Lagerung, den unterschiedlichen Intervallen zwischen Erst- und Zweitimpfung, der aufwändigen Dokumentationspflicht und der sich immer wieder ändernden Priorisierung von Personengruppen ein extremer organisatorischer Aufwand für uns, den wir neben unserer normalen Tätigkeit stemmen um unseren Patienten schnellstmöglich einen Schutz anbieten zu können. 

Eine letzte Anmerkung: Wenn Sie bereits im Impfzentrum für eine Impfung angemeldet sind, nutzen Sie bitte diesen Termin und sagen Sie diesen keinesfalls ab um sich bei uns impfen zu lassen, denn noch haben wir keinen Impfstoff in der Praxis und die Liefermengen sind unklar, ein bestätigter Termin im Impfzentrum ist daher zu bevorzugen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich parallel zur Anmeldung bei uns auch im Impfzentrum anzumelden, da es gut möglich ist, dass Sie dort einen früheren Termin bekommen. Wir haben aufgrund der begrenzten Liefermenge von Impfstoff für die Hausarztpraxen keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit, in der wir impfen können.

 

Wir freuen uns, dass es endlich losgeht!


Anmeldung zur Corona-Impfung für Risikogruppe 2 ab 6. März 2021

Ab Samstag, den 6. März 2021 können sich nun auch vorerkrankte Personen der Priorisierungsgruppe 2 für einen Impftermin anmelden. Außerdem bekommen nun auch Kontaktpersonen von Schwangeren und von pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Detaillierte Informationen finden sie unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/terminregistrierungen-fuer-menschen-mit-vorerkrankungen-sowie-kontaktpersonen-von-schwangeren-und-pfl-1/.

 

Zur Impfung anmelden können Sie sich hier: https://impftermin.rlp.de


Aktualisierung der Corona-Impfverordnung vom 08.02.2021

Am 08.02.2021 wurde die Corona-Impfverordnung  bezüglich der Priorisierung bestimmter Risikogruppen aktualisiert. Dabei wurden einige Erkrankungen, welche bisher in Gruppe 3 (erhöhte Priorität) aufgeführt wurden, nun der Gruppe 2 (hohe Priorität) zugeordnet.

Dazu gehören:

  • COPD
  • chronische Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus mit HbA1c  > 7,5%
  • Adipositas mit BMI > 40
  • Krebserkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre

In Gruppe 3 verbleiben Patienten mit Diabetes mellitus wenn der HbA1c > 7,5% liegt, adipöse Patienten mit BMI zwischen 30 und 39,9 und Patienten mit Krebserkrankungen, die länger als 5 Jahre zurückliegen.

 


Impfung gegen SARS-CoV-2

Zunächst möchten wir allgemein festhalten, dass wir uns intensiv mit den neuen Impfstoffen beschäftigt haben und die Impfung uneingeschränkt empfehlen. Dies gilt sowohl für die mRNA-Impfstoffe von Pfizer/Biontech und Moderna, als auch für den Vektorimpfstoff von AstraZeneca. Alle Impfstoffe schützen sicher vor schweren Verläufen und Tod, eine Impfreaktion mit vorübergehenden Allgemeinsymptomen ist bei allen Impfstoffen möglich.

Auch die Ärztinnen und Ärzte sowie die medizinischen Fachangestellten unserer Praxis sind bereits geimpft.

Sollten Sie Zweifel oder Fragen zur Impfung haben, werden wir Sie gerne individuell in der Praxis beraten. 

 

Informationen zum Ablauf der Impfung sowie zur Terminanmeldung finden Sie hier: https://impftermin.rlp.de

Basierend auf den Erfahrungen der letzten Wochen empfehlen wir, die Anmeldung für einen Impftermin nicht telefonisch, sondern über das online-Formular durchzuführen, da die Telefonhotline bisher extrem überlastet war.

 

In der Corona-Impfverordnung können Sie genau nachlesen, in welcher Priorisierungsgruppe Sie oder Ihre Angehörigen sich befinden.

Bisher werden nur Termine für die am höchsten priorisierte Gruppe vergeben, diese benötigt keine ärztlichen Atteste, da der Altersnachweis mittels Personalausweis erfolgt, und der Nachweis der beruflichen Indikation durch den jeweiligen Arbeitgeber.

 

Die nächsten Priorisierungsgruppen (hohe und erhöhte Priorität) werden für den Nachweis Ihres Impfanspruches aufgrund von Vorerkrankungen ein ärztliches Attest benötigen. Dieses können Sie ab sofort bei uns in der Praxis ausstellen lassen, wenn Sie zu einer dieser beiden Gruppen gehören.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen nur Ihre Vorerkrankungen bescheinigen können. Sollte Ihr Impfanspruch aus beruflichen Gründen resultieren oder daraus, dass Sie Kontaktperson pflegebedürftiger Personen sind, muss dies jeweils von dieser Stelle bescheinigt werden.

Gerne können Sie zur Bestellung des Attests, unter Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums, unsere e.mail-Adresse nutzen: ha-praxis-ludwigsplatz@web.de 

 

Zur Gruppe mit hoher Priorität gehören nach §3 Abs. 2 der Corona-Impfverordnung Personen mit:

- Trisomie 21

- Demenz

- geistiger Behinderung

- Zustand nach Organtransplantation

 

Zur Gruppe mit erhöhter Priorität gehören nach §4 Abs. 2 der Corona-Impfverordnung Personen mit:

- Adipositas (BMI>30)

- chronischer Nierenerkrankung

- chronischer Lebererkrankung

- Immunschwäche oder HIV-Infektion

- Diabetes mellitus

- Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Koronare Herzkrankheit

- Bluthochdruck

- Schlaganfall

- Krebserkrankung

- COPD oder Asthma

- Autoimmun- oder rheumatologischen Erkrankungen


Corona- und Infektsprechstunde

Mit dem Beginn der Erkältungszeit und den steigenden Infektionszahlen für Sars-CoV-2 haben wir die Sprechzeiten und die Abläufe in der Praxis etwas angepasst, um zu verhindern, dass "gesunde" Patienten, welche bspw. für Vorsorgeuntersuchungen unsere Praxis aufsuchen, in Kontakt mit Infektpatienten kommen.

 

Hierfür werden ab sofort Patienten mit Infektsymptomen nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung behandelt, die Infektsprechstunden finden bei Frau Dr. Döll jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 13&14 und bei Frau Dr. Belintan montags, dienstags und donnerstags zwischen 17&18 Uhr statt.

 

Alle anderen Patienten bitten wir ebenfalls, die Praxis nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen, vorbestellte Rezepte und dergleichen sollten möglichst außerhalb der oben genannten Infekt-Sprechzeiten abgeholt werden.

 

Weiterhin gilt selbstverständlich für Alle:

 

Das Betreten der Praxis ist nur mit einer Stoffmaske, welche Mund UND Nase bedeckt, gestattet.

 

Desinfizieren Sie sich vor Betreten der Praxis die Hände und halten Sie den Mindestabstand ein.

 

Bitte denken Sie daran, dass all diese Maßnahmen zu Ihrem und unserem Schutz dienen. Nur solange wir gesund sind und die Regeln eingehalten werden, können wir die Versorgung unserer Patienten gewährleisten.